In der Regel werden wir durch gerichtlich bestellte Nachlasspfleger oder durch die Nachlassgerichte selbst mit der Erbenermittlung beauftragt. Natürlich kommt es auch vor, dass wir von Privatpersonen eingeschaltet werden, die auf der Suche nach ihren Verwandten sind. Auch heute noch existieren zahlreiche Familien, die in den Wirren des 2. Weltkriegs getrennt wurde. Wir haben bereits sehr viele Familien wieder zusammengeführt. So kam es beispielsweise vor, dass eine deutsche Familie jahrzehntelang davon ausging, dass ihre nächsten Angehörigen bei dem Untergang der Wilhelm Gustloff im 2. Weltkrieg ums Leben kamen. Jedoch zeigten unsere Ermittlungen, dass sich die Angehörigen nicht auf diesem Schiff befanden und so konnten wir eine späte Familienzusammenführung ermöglichen. Erstaunlicherweise konnten die Angehörigen aktuell in Deutschland gefunden werden.
Unsere Mithilfe wird also immer dann in Anspruch genommen, wenn es besonders schwierig ist, gesetzliche Erben oder Familienangehörige zu ermitteln, da wir als professionelles Erbenermittlungsbüro über weitergehende Möglichkeiten verfügen, als beispielsweise ein Nachlasspfleger oder das Nachlassgericht. Wir verfügen über ein eigenes Archiv mit unzähligen historischen Adressbüchern, Ortsfamilienbüchern, sowie umfangreichen Bestandsverzeichnissen hinsichtlich der Aufbewahrungsorte der Standesamtsunterlagen und Kirchenbücher speziell für die ehemals ostdeutschen Gebiete.
Dementsprechend sind wir auch in der Lage, erfolgreiche Recherchen im heutigen Osteuropa durchzuführen. Dort sind erfahrungsgemäss die Wurzeln zahlreicher deutscher Familien zu finden.
Darüber hinaus unterhalten wir eigene umfangreichste Datenbanken, welche uns eine schnelle und effiziente Bearbeitung ermöglichen. Modernste Computertechnik ermöglicht es uns auch, direkten Zugriff auf weltweite Datenbänke verschiedenster genealogischer Bestände zu nehmen.
Aufgrund der über hundertjährigen Unternehmensgeschichte ist es uns gelungen, ein internationales Korrespondentennetz aufzubauen, welches aus Rechtsanwälten, Genealogen, Archivaren und Historikern besteht. Dies erlaubt uns eine erfolgreiche und effiziente Recherche, gleichgültig auf welchem Kontinent die Erben zu finden sind.
Gerade die Verbindung aus hundertjähriger Firmengeschichte, einem weltweit agierendem Mitarbeiterstamm und modernster Computertechnik macht eine Erbenermittlung auf höchstem professionellen Niveau möglich, so dass wir dadurch nahezu sämtliche uns übertragenen Ermittlungsaufträge erfolgreich abschliessen können.
Wir möchten an dieser Stelle jedoch nicht unerwähnt lassen, dass, sollten keine gesetzliche Erben bekannt werden, sogenanntes Fiskuserbrecht festgestellt wird, d.h. der Nachlass, der den Verwandten des Erblassers zusteht, fällt an den Staat.